Rechtliche Schritte beim Immobilienkauf: Klarheit vom ersten Exposé bis zur Schlüsselübergabe

Ausgewähltes Thema: Rechtliche Schritte beim Immobilienkauf. Begleiten Sie uns durch jeden entscheidenden Schritt – verständlich, praxisnah und mit Geschichten aus dem echten Leben. Abonnieren Sie unseren Blog, stellen Sie Ihre Fragen und gehen Sie den Kauf mit rechtlicher Sicherheit an.

Vom Exposé zur Entscheidung: Rechtliche Orientierung am Start

Unterlagencheck mit System

Prüfen Sie Energieausweis, Grundrisse, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Baulastenverzeichnis. Wer früh strukturiert sammelt, entdeckt Stolpersteine rechtzeitig und vergleicht Angebote nicht nur nach Bauchgefühl, sondern mit belastbaren Fakten und Fristen.

Besichtigung mit Rechtsblick

Fotografieren Sie Mängel, fragen Sie nach genehmigten Umbauten und lassen Sie sich Belege zeigen. Ein kurzes Protokoll zur Besichtigung schärft später die Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag und verhindert Missverständnisse über Zustand, Zubehör und Einbauten.

Grundbuch verstehen: Das wahre Gesicht der Immobilie

Hier steht der Eigentümer und die genaue Bezeichnung des Grundstücks oder Wohnungseigentums. Stimmen Namen, Flurstücke und Wohnungsnummern? Unklare Punkte klären Sie vor dem Notartermin, damit die Beurkundung später reibungslos und ohne teure Überraschungen abläuft.

Grundbuch verstehen: Das wahre Gesicht der Immobilie

Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Reallasten oder Vorkaufsrechte können Nutzung und Wert stark beeinflussen. Eine Leserin erzählte, wie ein altes Wegerecht den Garten teilte – erst die Einsicht ins Grundbuch verhinderte einen Fehlkauf und sparte langjährigen Streit.

Verbindliche Finanzierungszusage

Sichern Sie schriftliche Zusagen, Zinsbindung, Auszahlungsvoraussetzungen und bereitstellungszinsfreie Zeiten. Stimmen Sie diese Punkte früh mit dem Notar ab, damit Kaufpreisfälligkeit, Löschungen und Eintragung Ihrer Grundschuld zeitlich und rechtlich lückenlos ineinandergreifen.

Auflassungsvormerkung als Schutzschild

Die Auflassungsvormerkung sperrt das Grundbuch für nachteilige Änderungen zu Ihren Lasten. Sie wird nach Beurkundung eingetragen und schützt Ihr Erwerbsrecht, bis die Eigentumsumschreibung erfolgt. Ohne Vormerkung sollten Sie keine Zahlungen leisten – Sicherheit geht vor Tempo.

Zahlungsplan und Fälligkeitsmitteilung

Der Notar verschickt die Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Bedingungen vorliegen. Zahlen Sie erst dann und genau nach Plan. So vermeiden Sie Vorleistungen ohne Schutz, und Ihre Bank kann termingerecht und rechtssicher auszahlen, inklusive koordiniertem Rang für die Grundschuld.

Notartermin: Vertrag, Belehrung, Verstehen

Achten Sie auf Beschaffenheitsvereinbarung, Sachmängelhaftung, Übergang von Nutzen und Lasten, Fälligkeit, Übergabetermin und Inventarliste. Präzise Formulierungen verhindern Streit, etwa zu Feuchtigkeit, Einbauten oder Sondernutzungsrechten, und stützen Ihre Ansprüche im Zweifel verlässlich.

Notartermin: Vertrag, Belehrung, Verstehen

Der Notar liest den Vertrag vollständig vor. Unterbrechen Sie, wenn etwas unklar ist, und bitten Sie um Beispiele. Wer jetzt nachfragt, verhindert spätere Auslegungsstreitigkeiten und fühlt sich mit jeder Unterschrift sicherer, weil Inhalt und Konsequenzen wirklich verstanden sind.

Nach der Beurkundung: Schritte bis zur Umschreibung

Kommunale Vorkaufsrechte oder Verwalterzustimmungen in der WEG können erforderlich sein. Prüfen Sie Fristen sorgfältig, damit die Fälligkeitsmitteilung nicht verzögert wird. Bleiben Sie proaktiv in Kontakt mit Notariat und Verwaltung, um Dokumente rechtzeitig zu erhalten.

Übergabe, Haftung und der erste Tag als Eigentümer

Halten Sie Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zubehör und sichtbare Mängel schriftlich fest, ergänzen Sie Fotos und lassen Sie unterschreiben. Dieses Protokoll verhindert Diskussionen und sichert Ansprüche, falls nach der Übergabe Unstimmigkeiten zu Zustand oder Ausstattung auftauchen.

Übergabe, Haftung und der erste Tag als Eigentümer

Bei gebrauchten Immobilien ist Haftung oft beschränkt. Arglist bleibt jedoch ausgeschlossen. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten, kommunizieren Sie früh und sachlich. So wahren Sie Fristen und Chancen, ohne den guten Start in Ihr neues Zuhause mit unnötigen Konflikten zu belasten.

Spezialfälle souverän meistern: Bauträger, WEG, Erbbaurecht

Prüfen Sie MaBV-konforme Ratenpläne, Abnahmeprotokolle, Fertigstellungstermine und Gewährleistungsfristen. Eine stufenweise Zahlung nach Baufortschritt schützt Ihr Budget, klare Beschaffenheitsvereinbarungen sichern Qualität und verhindern Diskussionen bei der Schlussabnahme.
Lesen Sie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Rücklagenstand. Klären Sie Sondernutzungsrechte, Stellplätze und anstehende Sanierungen. Protokolle verraten die Stimmung in der Gemeinschaft und mögliche Konfliktherde, die später Zeit, Geld und Nerven kosten können.
Beim Erbbaurecht kaufen Sie das Bauwerk, nicht das Grundstück. Achten Sie auf Erbbauzins, Laufzeit, Anpassungsklauseln und Heimfall. Kalkulieren Sie die Gesamtkosten langfristig, damit Rendite oder Wohnbudget nicht durch unterschätzte Zahlungsverpflichtungen aus dem Gleichgewicht geraten.
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